Und das Beste daran ist, man kann unter bestimmten Vorraussetzungen den Staat und den Arbeitgeber mit an den Kosten beteiligen. Wie das funktioniert, ist längst kein Geheimnis mehr. Des Rätsels Lösung nennt sich schlicht und einfach „Bausparvertrag“.
Der Bausparvertrag wurde von staatlicher Seite entwickelt und wird als Anlageform von dieser auch gefördert. Er dient der Ansparung von Eigenkapital für die spätere Immobilienfinanzierung und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen für den Immobilienerwerb zu erhalten. Der Arbeitgeber kann sich in Form der so genannten Vermögenswirksamen Leistungen, auch kurz VWL genannt, beteiligen.
Die Arbeitnehmersparzulage liegt bei 9% und der Höchstbetrag bei der Anlage von VWL liegt bei 470 Euro je Arbeitnehmer. Ledige dürfen im Jahr der Einzahlung ein jährliches Einkommen von 17.900 Euro nicht übersteigen, ist man verheiratet, sollten 35.800 Jahreseinkommen nicht überschritten werden, um die staatlichen Zulagen erhalten zu können.
Ist die gesetzliche Bindungsfrist von 7 Jahren erreicht, wird die Arbeitnehmersparzulage mittels Einmalzahlung auf den Bausparvertrag überwiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Auszahlung schon vor dem Ende der Bindungsfrist möglich.
Auch lohnt sich die Anlage eines Bausparvertrages, wenn man bereits eine Immobilie besitzt um damit eventuell Renovierungen bezahlen zu können. Und wenn man seinen Kindern für spätere eine kleine Finanzspritze mit auf den Weg geben möchte, ist dies auch eine geeignete Maßnahme. Das Gute daran ist, dass man das Geld nicht zwingend in eine Immobilie investieren muss.
(hs)