Regentonnen sind an sich eine nützliche Erfindung, denn sie sammeln das Regenwasser, welches Gartenbesitzer anschließend gern zum Gießen ihrer Blumen, Bäume und Sträucher verwenden. Doch leider stellen sie auch eine große Gefahr dar. Zum einen ist das stehende Wasser der ideale Brutplatz für Stechmücken. Aus einer Vielzahl von Larven schlüpfen die Plagegeister, die einem durchaus den Aufenthalt in der Gartensitzecke, auf Balkon oder Terrasse vermiesen können. Zum anderen stellt die Regentonne eine große Gefahr für kleine Tiere und Kinder dar.
Regentonne – Die unterschätzte Gefahr für Kinder
Wasser zieht Kinder unwillkürlich an. Wenn im Sommer dann der Durst groß ist, aber keine Wasserflasche erreichbar, trinken Kinder auch schnell einmal einen Schluck Wasser aus der Regentonne. Noch größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie in der Regentonne spielen und dann die verkeimten Hände in den Mund nehmen. Angesichts der Keime, Bakterien und kleinen Wassertiere in der Regentonne führt dies unweigerlich zu mehr oder weniger schweren Infektionen.
Kinder wollen häufig helfen und z. B. die Blumen gießen. Auch im Sandkasten wird Wasser benötigt. Steht die Regentonne nicht auf geradem Untergrund, rutscht weg oder wird durch die Kinder beim Spielen gekippt, kann sie umfallen und so die Kinder verletzen. Sie kann auch zu Bruch gehen und die Kleinen verletzten sich dann an Splittern.
Doch es kann auch noch schlimmer kommen. Vor allem, wenn der Wasserstand niedrig ist und das Wasser nicht problemlos erreicht werden kann, beugen sich viele Kinder tief nach unten. Auf diese Weise können sie ganz schnell das Gleichgewicht verlieren und kopfüber in die Tonne stürzen. Verletzen sie sich dabei am Kopf, können sie benommen sein und möglicherweise nicht mehr selbst aus der Tonne gelangen. Auch Kleinkinder kommen nicht aus eigener Kraft aus der Tonne heraus. Schlimmstenfalls ertrinken sie in einer Regentonne, selbst bei niedrigem Wasserstand.. Übrigens ertrinken sie nicht, sondern es handelt sich um einen Erstickungstod. Die Gefahr besteht nicht nur für die eigenen Kinder, sondern auch für die Kids, die auf Besuch sind.
Auch für Haus- und Wildtiere gefährlich
Tiere, welche Durst haben, beugen sich über den Tonnenrand. Steht der Wasserstand niedrig und müssen sie sich tief hinunterbeugen, fallen sie hinein. So werden Eichhörnchen, Katzen oder kleine Hunde beispielsweise Opfer der Regentonne. Wenn die Regentonne nicht abgedeckt ist, rutschen Haus- und Wildtiere ab und stürzen kopfüber in die Tonne. An der glatten Wand finden sie keinen Halt, um herausklettern zu können – nach stundenlangem Überlebenskampf ertrinken die Tiere vollkommen erschöpft. Weitere Opfer sind dann möglicherweise Jungtiere – bei Eichhörnchen kann eine Mutter vier bis sechs Junge zurücklassen, welche nicht versorgt werden. Sie sterben qualvoll an Hunger oder Durst. Neben einem Deckel auf der Tonne lassen sich diese Tierunfälle auch durch einen schräg in die Regentonne gestellten dicken Ast vermeiden.
Haftung und Sicherungspflicht
Diese Unfälle sind vermeidbar. Damit Kinder unbeschadet aus einer Regentonne Wasser entnehmen können, wird ein kleiner Auslauf angebracht. Der Wasserhahn lässt sich leicht öffnen und auf diese Weise können Gießkannen, Eimer und Co. ganz leicht gefüllt werden. Damit die Kinder das Wasser oder verschmutzte Hände nicht in den Mund nehmen, sollten Eltern, Großeltern oder andere Aufsichtspersonen ihnen ausreichend zu trinken zur Verfügung stellen.
Damit Kinder nicht im Nachbargrundstück verunglücken, schützen Hecken oder Zäune. außerdem sollten Kinder nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, selbst dann, wenn Wassertonnen, Teiche und ähnliche Gefahren gebannt sind. Am besten kommen Erwachsene ihrer Aufsichtspflicht nach, denn größere Geschwister oder andere ältere Kinder können in einer Gefahrensituation überfordert sein und falsch oder überhaupt nicht reagieren.
Viele Grundstückseigentümer, welche Regentonnen aufgestellt haben, sind sich gar nicht über ihr hohes Haftungsrisiko in Bezug auf Regentonnen- und Teichunfälle (auch Pool- oder Planschbecken bergen Gefahren!) bewusst. Der Besitzer der Regentonne hat eine Verkehrssicherungspflicht. Das kann der Grundstückseigentümer sein oder eine Person (z. B. Pächter oder Mieter), auf die diese Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde. Demnach sind die genannten Personen für den Zustand ihres Grundstücks generell verantwortlich und haftbar.
Wann ist der Nachwuchs wassersicher?
Am besten sollten Kinder so zeitig wie möglich schwimmen lernen. Das ist ab ungefähr vier Jahren möglich und wird in vielen Schwimmhallen in Form von Kursen angeboten. Als „wassersicher“ gelten Kinder dann, wenn sie sich unter Wasser genauso gut zurechtfinden, wie über Wasser. Weiterhin können sie 15 Minuten ohne Unterstützung durch haltende Hände oder Schwimmhilfen im tiefen Wasser schwimmen. Das Kind beherrscht Rückenschwimmen genauso gut wie Brustschwimmen. Es muss nicht anhalten, wenn es Wasser schluckt und es beherrscht mehrere Sprünge. (Richtlinien der DLRG).
Grundsätzlich gilt, wenn ein Kind schwimmen gelernt hat, ist es in der Regel auch mit den Gefahren vertraut, die von Wasser ausgehen. Es hat Untertauchen und Luft anhalten trainiert. Trotzdem sind die Eltern oder andere Erwachsene in Aufsichtspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht des Regentonnen-Besitzers wird dadurch auch nicht ausgehebelt. Im Falle des Falles werden beide Pflichten betrachtet und der genaue Unfallhergang gibt Aufschluss, wer haftbar zu machen ist.
Vermeiden Sie Unfälle und andere Gefahren, welche durch scheinbar harmlose Regentonnen ausgelöst werden!
(hs)