Versicherungsgesellschaften zahlen Ihnen nämlich im Falle einer vorzeitigen Kündigung nur den Rückkaufswert zurück, das heißt die Summe ihrer bezahlten Raten plus den Minimalzins, jedoch abzüglich Maklerprovision, Verwaltungskosten, Risikoanteil, Stornokosten und alles was sich die Versicherung sonst noch so einfallen lässt. Nach welchem Schlüssel eine Versicherung nämlich den Rückkaufswert bestimmt, ist geheim und nicht nachzuvollziehen, während Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag - vor allem bei aktuelleren Verträgen - auch gerne nochmal mit 2-3000€ zu Buche schlagen.
Sie bekommen also immer weniger wieder, als sie eingezahlt haben. Je früher Sie die Versicherung wieder kündigen, desto mehr Verlust machen Sie.
Anders verhält es sich, wenn Sie die Versicherung verkaufen. Einige Unternehmen haben den Markt für sich entdeckt, Versicherungen anzukaufen. Die Versicherung läuft also im Grunde weiter, geht nur an eine andere Person über, es fallen also einige der Kosten für die Versicherung weg.
Jedoch ist das nicht alles, denn bei einer Kündigung, erlischt natürlich auch der Hinterbliebenenschutz, bei einem Verkauf jedoch nicht. Verkaufen Sie die Lebensversicherung, bleibt die versicherte Person die gleiche, das Versicherungsverhältnis wird schließlich fortgesetzt.
Falls Sie also schon länger mit dem Gedanken gespielt haben, die Lebensversicherung zu kündigen, aus welchen Gründen auch immer, sei es, weil Sie Wertpapiere für sinnvoller halten oder Sie dringend an das eingezahlte Geld kommen müssen, nutzen Sie die Chance und verkaufen Sie die Lebensversicherung, behalten aber den Hinterbliebenenschutz.
Da Versicherungen und Geldanlage immer ein sehr beratungsintensives Thema sind, hier noch der obligatorische Hinweis, dass dieser Text keineswegs eine professionelle Beratung ersetzen kann. Bitte wenden Sie sich für Details an Ihren Versicherungsberater oder eine Verbraucherorganisation.
(ka)