Idealerweise vereinbaren beide Partner bereits zu glücklichen Zeiten einen Ehevertrag, den sie vor dem Notar bekräftigen. Hier geht es nach dem Einkommen der Partner. Hat einer so gut wie kein Vermögen, so werden dem anderen Partner die Kosten größtenteils auferlegt. In „Friedenszeiten“ ist das auch meist kein Problem, kritischer wird es dann, ist der Rosenkrieg erst einmal entbrannt oder bereits in vollem Gange.
Allerdings können Paare, die sich auf faire Weise trennen, auch dann noch beim Notar den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Hier gilt für die Notarkosten der gleiche Verfahrensweg wie bei einem Notarvertrag zu „Friedenszeiten“. Somit ist schon mal geklärt, wer welche Gegenstände behält, wer Geld und wer Haus bekommt, was mit der Firma geschieht oder mit dem Hund. Selbst die Regelungen für Alimente können in einem solchen Vertrag niedergelegt werden.
Nehmen wir einmal an, die Frau verdient nur ein geringes Einkommen, ist vielleicht auf einer 400-Euro-Basis beschäftigt, der Mann besitzt eine Immobilie und auch ein nicht unerhebliches Barvermögen. Die Frau zahlt beim Notar nichts, der Mann hingegen wird nach der Gebührenordnung zur Kasse gebeten.
Wer sich scheiden lässt, nimmt sich meist einen Anwalt. Nun gibt es aber keinen Zwang, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Das heißt, man könnte sich die Anwaltskosten sparen. Wenn sich beide geeinigt haben, nimmt häufig ein Partner einen Rechtsanwalt und der andere nicht. Der Partner, der sich einen Anwalt nimmt, trägt dafür auch die Kosten.
Noch günstiger wird es für alle Beteiligten ohne Notarvertrag, denn man kann sich auch ohne Notar einigen, wer was genau bekommen soll. Sind allerdings größere Summen im Spiel, sei es als Vermögen in bar, auf der Bank oder anderswo oder in Form von Immobilien, Firmenbeteiligungen, Aktien usw., dann empfiehlt sich der Notartermin, um alles schriftlich zu fixieren. So können später auch Vereinbarungen jederzeit nachgelesen werden. (hs)